Modul P10: Frühförderung für Kinder und Jugendliche
Ort: Online
Nach dem Seminar kennen die Teilnehmerinnen Aufgaben, Weg und Ziel der Frühförderung in Baden-Württemberg, die Bedeutung für Kinder von 0 bis 6 Jahren und die Verbindungsstellen mit der Kinder- und Jugendmedizin anhand von Fallarbeit.
Frühförderung kann in Anspruch genommen werden
- ab Geburt
- wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen
- wenn es einen Verdacht auf eine Entwicklungsstörung/Behinderung gibt
- wenn eine Entwicklungsstörung/Behinderung diagnostiziert wird
- soll möglichst früh erfolgen
- können auch Kinder erhalten, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Interdisziplinäre Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule